Bei Mieterwechsel und Verkauf sind Haus- und Wohnungsbesitzer gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Dies gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung dieser Pflicht, denn unser Partner ist berechtigt, Energieausweise auszustellen.
Auch im Bereich der Energieausweise gibt es viele Informationen zu beachten. Je nach Ausweisart bestehen große Kostenunterschiede: Der Bedarfsausweis enthält Angaben zum Energiebedarf des Gebäudes, ist damit schwerer zu erstellen und teurer als der Verbrauchsausweis. Welche Daten pflichtgemäß erhoben werden müssen, welche Neuerungen zu beachten sind ? von all diesen Detailfragen sind Sie entlastet, wenn unser Energieexperte Sie berät.
Sie möchten einen Energieausweis erstellen lassen? Sprechen Sie uns einfach an!